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ToggleDu bist krank und kannst nicht zur Ausbildung? Kein Grund zur Panik – aber ein paar Regeln musst du beachten. In diesem Artikel erfährst du, wie du dich als Azubi richtig krankmeldest, welche Fristen gelten und was dein Ausbildungsbetrieb von dir erwartet.
Es ist wichtig, dass du deine Arbeitsunfähigkeit unverzüglich mitteilst und dabei die voraussichtliche Dauer der Abwesenheit angibst. Du musst dir keine Gedanken um deinen Ausbildungsplatz machen, selbst wenn du längere Zeit ausfällst, da dir gesetzliche Rechte zustehen, die deinen Schutz während der Krankheit gewährleisten. Beachte, dass du bei der Krankmeldung nicht verpflichtet bist, die Ursache deiner Erkrankung anzugeben, es sei denn, es handelt sich um ansteckende Krankheiten.
Einführung in die Krankmeldung
Die Krankmeldung ist ein wichtiger Aspekt in der Ausbildung, da sie Auswirkungen auf die Ausbildungsbeziehung und die Ausbildungsvergütung haben kann. Als Azubi ist es wichtig, sich über die gesetzlichen Regelungen und die betrieblichen Vorschriften zu informieren, um sicherzustellen, dass die Krankmeldung ordnungsgemäß abgegeben wird. Eine Krankmeldung kann per E-Mail, Telefon oder persönlich erfolgen und sollte immer vor Arbeitsbeginn erfolgen. Es ist auch ratsam, eine schriftliche Bestätigung der Krankmeldung zu erhalten, um späteren Streitigkeiten vorzubeugen.
Krankmeldung als Azubi: Sofort Bescheid geben!
Wenn du morgens mit Fieber, Magen-Darm oder Migräne aufwachst, solltest du sofort deinen Ausbildungsbetrieb informieren – und zwar am besten telefonisch. Eine WhatsApp oder E-Mail reicht oft nicht aus. Auch eine SMS ist als Mitteilung zulässig. In vielen Ausbildungsverträgen steht sogar: Die Krankmeldung muss vor Arbeitsbeginn erfolgen. Es ist die Verantwortung des Azubis, die Arbeitsunfähigkeit rechtzeitig zu melden.
💡 Tipp: Notier dir die Telefonnummer deiner Ausbildungsstelle am besten im Handy oder häng sie an den Kühlschrank. So kannst du im Notfall direkt anrufen.
Ab wann brauchst du ein Attest?
Das kommt ganz auf deinen Betrieb an. Laut Gesetz (§ 5 Entgeltfortzahlungsgesetz) musst du spätestens am vierten Krankheitstag ein ärztliches Attest (Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung) vorlegen. Dein Ausbildungsbetrieb darf aber auch schon ab dem ersten Tag ein Attest verlangen – das steht meist im Ausbildungsvertrag. Arbeitgeber können bereits ab dem ersten Krankheitstag eine ärztliche Bescheinigung verlangen, um die Arbeitsunfähigkeit nachzuweisen und die Entgeltfortzahlung sicherzustellen.
👩⚕️ Wichtig: Geh früh genug zum Arzt und schick die AU sofort per Post oder als Scan per E-Mail an deinen Betrieb, falls das erlaubt ist.
Krankengeld und Entgeltfortzahlung
Wenn ein Azubi längerfristig krank ist, kann er Anspruch auf Krankengeld haben. Das Krankengeld wird von der Krankenkasse gezahlt und beträgt in der Regel 70 Prozent der Brutto-Ausbildungsvergütung. Die Entgeltfortzahlung ist ein wichtiger Aspekt in der Ausbildung, da sie sicherstellt, dass der Azubi auch während seiner Krankheit finanziell abgesichert ist. Die Entgeltfortzahlung kann jedoch nur für eine bestimmte Dauer gewährt werden, in der Regel sechs Wochen. Danach kann der Azubi Anspruch auf Krankengeld haben.
Fehlzeiten und Ausbildung: Was bedeutet das für dich?
Viele Azubis machen sich Sorgen, wenn sie öfter krank sind. Grundsätzlich gilt: Krank sein ist erlaubt – niemand kann etwas dafür. Aber: Wenn du zu viele Fehltage hast, kann das Auswirkungen auf deine Ausbildung haben. Zum Beispiel:
Du verpasst wichtige Inhalte in der Berufsschule oder im Betrieb
Deine Prüfung kann unter Umständen verschoben werden
Bei extrem vielen Fehlzeiten kann das Ausbildungsziel gefährdet sein
Unentschuldigtes Fehlen kann zu ernsten Konsequenzen wie Abmahnungen oder sogar Kündigungen führen.
Deshalb: Sorg dafür, dass du Krankheitszeiten gut dokumentierst und sprich mit deinem Ausbilder oder deiner Ausbilderin, wenn du länger ausfällst. Ein persönliches Gespräch kann helfen, mögliche Probleme zu klären und eine stabile Ausbildungsbeziehung zu fördern.
Kündigung bei Krankheit
Eine Kündigung bei Krankheit ist in der Regel nicht möglich, es sei denn, es liegen besondere Gründe vor, wie zum Beispiel eine wiederholte Krankheit oder eine unentschuldigte Abwesenheit. Es ist jedoch wichtig zu beachten, dass eine Krankheit nicht automatisch zu einer Kündigung führt. Der Arbeitgeber muss in jedem Fall die gesetzlichen Vorschriften und die betrieblichen Regelungen beachten, bevor er eine Kündigung ausspricht. Es ist auch ratsam, sich an die Ausbildungsberatungsstellen oder den Betriebsrat zu wenden, um Unterstützung und Beratung zu erhalten.
Urlaub und Krankheit
Wenn ein Azubi während seines Urlaubs krank wird, kann er Anspruch auf Krankengeld haben. Die Krankheit muss jedoch durch ein ärztliches Attest nachgewiesen werden. Es ist auch wichtig zu beachten, dass die Krankheitstage nicht auf den Urlaub angerechnet werden. Der Azubi sollte sich daher an seinen Arbeitgeber wenden, um sicherzustellen, dass die Krankheitstage ordnungsgemäß behandelt werden.
Krank in der Berufsschule: Auch da musst du dich abmelden
Nicht nur im Betrieb, sondern auch in der Berufsschule musst du dich krankmelden. Informier das Sekretariat oder deine Klassenleitung, am besten telefonisch oder per E-Mail – je nachdem, was bei euch üblich ist. Es sind keine genauen Angaben zur Krankheit nötig, allerdings sollte die voraussichtliche Dauer der Abwesenheit angegeben werden.
📚 Tipp: Frag deine Mitschüler nach dem verpassten Stoff, damit du schnell wieder auf dem Laufenden bist. Es ist wichtig, dass du rechtzeitig alle notwendigen Informationen weitergibst, um Nachteile zu vermeiden.
Abschlussprüfung trotz Arbeitsunfähigkeit
Eine wiederholte Krankheit kann Auswirkungen auf die Ausbildungsbeziehung haben. Es ist wichtig, dass der Azubi sich an seinen Arbeitgeber wendet, um sicherzustellen, dass alle notwendigen Voraussetzungen erfüllt sind. Eine wiederholte Krankheit kann auch zu einer Kündigung führen, wenn der Azubi nicht in der Lage ist, seine Ausbildung fortzusetzen. Es ist jedoch wichtig, dass der Arbeitgeber die gesetzlichen Vorschriften und die betrieblichen Regelungen beachtet, bevor er eine Kündigung ausspricht.
Zusammenfassung
✅ Krankmeldung sofort vor Arbeitsbeginn telefonisch durchgeben Es gibt keine gesetzliche Regelung für die Anzahl der Krankentage, jedoch stellen Unternehmen oft eigene betriebliche Regelungen für Krankmeldungen und Fehltage auf.
✅ Bei Bedarf ärztliches Attest besorgen und einreichen
✅ Auch die Berufsschule informieren Azubis haben die Pflicht, sich bei ihrem Ausbildungsbetrieb zu melden, um die Fortzahlung der Ausbildungsvergütung und den Anspruch auf Krankengeld sicherzustellen.
✅ Fehlzeiten dokumentieren
✅ Mit dem Betrieb im Austausch bleiben
Fazit: Krankmeldungen gehören zur Ausbildung dazu
Egal ob du Schnupfen hast oder länger ausfällst – ehrliche Kommunikation und rechtzeitige Krankmeldungen zeigen deinem Ausbildungsbetrieb, dass du zuverlässig bist. Halte dich an die Regeln und hol dir Hilfe, wenn du unsicher bist. Azubis müssen sich keine Sorgen um ihren Ausbildungsplatz machen, selbst bei längeren Krankheitszeiten. So kommst du gesund und stressfrei durch deine Ausbildung. Während der Krankheitszeit haben Azubis bestimmte Rechte, die es zu beachten gilt.
Häufige Fragen (FAQ)
Muss ich als Azubi ein Attest schon am ersten Tag vorlegen?Nur wenn dein Ausbildungsbetrieb das verlangt – schau in deinen Ausbildungsvertrag. Eine Krankschreibung ist notwendig, und es liegt in deiner Verantwortung als Azubi, den Arbeitgeber rechtzeitig darüber zu informieren.
Was passiert, wenn ich mich zu spät krankmelde?Das kann eine Abmahnung zur Folge haben. Deshalb: Immer frühzeitig melden! Eine krankheitsbedingte Kündigung ist grundsätzlich nicht zulässig, es gibt jedoch bestimmte Bedingungen, unter denen eine solche Kündigung dennoch möglich ist.
Zählen Krankheitstage zur Ausbildungszeit?Ja – aber wenn du zu viele Tage fehlst, kann sich deine Ausbildungszeit verlängern.