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6 Fakten zum Entgelttransparenzgesetz – Der Überblick für Unternehmer

Kollegen (Mann und Frau) sitzen zusammen vor dem Computer und besprechen etwas. Dies soll symbolisch für das Entgelttransparenzgesetz stehen, das dafür ist, dass Männer und Frauen dasselbe verdienen.

hey-jobstarter ist nicht nur für Talente eine Bereicherung, sondern auch unser Unternehmer-Blog trifft ins Schwarze. Der heutige Artikel behandelt das Entgelttransparenzgesetz (EntgTranspG) in Deutschland, das bereits am 6. Juli 2017 in Kraft getreten ist. Das Gesetz zielt darauf ab, die Lohnlücke zwischen Männern und Frauen zu verringern und mehr Entgeltgleichheit zu schaffen.

Inhaltsverzeichnis

  1. Ziele des Entgelttransparenzgesetzes
  2. Anwendungsbereich und Geltungsdauer
  3. Auskunftsanspruch und Verfahren
  4. Berichtspflicht für Unternehmen
  5. Folgen und Kritik
  6. Was gilt für KMUs

1. Ziele des Entgelttransparenzgesetzes

Das Entgelttransparenzgesetz soll dazu beitragen, Entgeltdiskriminierung aufgrund des Geschlechts zu beseitigen und die Entgeltgleichheit zwischen Frauen und Männern zu fördern. Es verpflichtet Arbeitgeber, die Entgeltstrukturen transparent zu machen und Benachteiligungen abzubauen. Das Gesetz ist ein wichtiger Schritt in Richtung einer gerechten Arbeitswelt, in der gleiche Arbeit gleich bezahlt wird.

2. Anwendungsbereich und Geltungsdauer

Das Gesetz gilt für Unternehmen mit mehr als 200 Beschäftigten. Für Unternehmen mit 201 bis 500 Beschäftigten gilt eine Übergangsfrist bis zum 31. Dezember 2023. Ab dem 1. Januar 2024 sind dann auch diese Unternehmen verpflichtet, die Regelungen des EntgTranspG umzusetzen. Unternehmen mit weniger als 200 Mitarbeitern sind nicht betroffen.

3. Auskunftsanspruch und Verfahren

Beschäftigte haben das Recht, Auskunft über das durchschnittliche monatliche Bruttoentgelt vergleichbarer Tätigkeiten des jeweils anderen Geschlechts zu verlangen. Dabei müssen sie eine konkrete Vergleichsgruppe benennen. Der Arbeitgeber muss die Auskunft in Textform innerhalb von drei Monaten erteilen. Dies soll den Beschäftigten helfen, mögliche Ungleichheiten zu erkennen und anzusprechen.

4. Berichtspflicht für Unternehmen

Unternehmen mit mehr als 500 Beschäftigten sind verpflichtet, alle fünf Jahre einen Bericht über die Gleichstellung und Entgeltgleichheit von Frauen und Männern zu erstellen. Dieser Bericht muss folgende Informationen enthalten:

  • Durchschnittliches Entgelt von Frauen und Männern
  • Entgeltunterschiede zwischen Frauen und Männern in verschiedenen Entgeltgruppen
  • Maßnahmen zur Förderung der Entgeltgleichheit

Diese Berichte sollen Transparenz schaffen und Unternehmen dazu anregen, aktiv an der Beseitigung von Entgeltdiskriminierung zu arbeiten.

5. Folgen und Kritik

Das Entgelttransparenzgesetz hat zu mehr Transparenz bei den Entgelten geführt und das Bewusstsein für Entgeltgleichheit gestärkt. Allerdings wird kritisiert, dass die Auswirkungen des Gesetzes bisher gering sind und die Lohnlücke zwischen Männern und Frauen noch immer besteht. Zudem seien die bürokratischen Hürden für Unternehmen hoch und die Auskunftsansprüche der Beschäftigten zu kompliziert.

6. Was gilt für KMUs?

Das Entgelttransparenzgesetz gilt primär für größere Unternehmen. Für kleine und mittlere Unternehmen (KMU) mit weniger Mitarbeitern gelten folgende Regelungen:

  • KMU mit 0 bis 10 Mitarbeitern: Diese Unternehmen sind nicht vom EntgTranspG betroffen. Es besteht keine Verpflichtung, Auskünfte über Entgelte zu erteilen oder Berichte zu erstellen.
  • KMU mit 11 bis 50 Mitarbeitern: Auch diese Unternehmen sind nicht vom EntgTranspG betroffen. Es besteht keine Verpflichtung, Auskünfte über Entgelte zu erteilen oder Berichte zu erstellen.
  • KMU mit 51 bis 199 Mitarbeitern: Diese Unternehmen sind derzeit noch nicht vom EntgTranspG betroffen. Ab dem 1. Januar 2024 müssen jedoch Unternehmen mit 201 bis 500 Beschäftigten die Regelungen des EntgTranspG umsetzen. Bis dahin besteht keine Verpflichtung, Auskünfte über Entgelte zu erteilen oder Berichte zu erstellen.

Zusammenfassend lässt sich sagen, dass KMU mit weniger als 200 Mitarbeitern derzeit nicht vom Entgelttransparenzgesetz betroffen sind. Ab 2024 müssen jedoch Unternehmen mit 201 bis 500 Beschäftigten die Vorgaben des Gesetzes erfüllen.

Fazit

Das Entgelttransparenzgesetz ist ein wichtiger Schritt in Richtung Entgeltgleichheit und Transparenz. Während es derzeit vor allem größere Unternehmen betrifft, ist es wichtig, dass auch kleine und mittlere Unternehmen sich der Thematik bewusst sind und möglicherweise freiwillige Maßnahmen ergreifen, um Entgeltdiskriminierung vorzubeugen. Bleiben Sie informiert und nutzen Sie die Chancen, die das Gesetz bietet, um Ihre Unternehmenspolitik in Richtung mehr Gleichberechtigung und Fairness zu gestalten.

 

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