Kindergeld bis 25: Was Du wissen musst

Kindergeld mit 25?

Hast Du schon mal davon gehört, dass Du auch nach Deinem 18. Geburtstag noch Kindergeld bekommen kannst? Ja, richtig gehört! Egal ob Studium, Ausbildung, Freiwilliges Soziales Jahr oder Bundesfreiwilligendienst – bis zum 25. Lebensjahr gibt es unter bestimmten Voraussetzungen weiter Kindergeld. In diesem Artikel erfährst Du, worauf es dabei ankommt und wie Du davon profitieren kannst.

Wer bekommt wie viel Kindergeld?

In Deutschland erhalten über 17 Millionen Kinder monatlich Kindergeld. Seit 2023 sind das einheitlich 250 Euro pro Kind. Das Geld geht an die Person, bei der Du lebst – das können Deine Eltern, Großeltern oder Pflegeeltern sein.

Kindergeld nach dem 18. Geburtstag

Normalerweise endet das Kindergeld mit dem 18. Lebensjahr. Aber keine Sorge, es gibt einige Möglichkeiten, wie Du trotzdem weiter profitieren kannst:

1. Studium oder Ausbildung

Wenn Du studierst oder eine Berufsausbildung machst, kannst Du bis zum 25. Lebensjahr weiterhin Kindergeld bekommen. Das gilt auch, wenn Du eine zweite Ausbildung oder ein Zweitstudium machst.

Wenn Du studierst oder eine Berufsausbildung machst, kannst Du bis zum 25. Lebensjahr weiterhin Kindergeld bekommen. Das gilt auch, wenn Du eine zweite Ausbildung oder ein Zweitstudium machst.

Entscheidest Du Dich für ein freiwilliges soziales Jahr oder den Bundesfreiwilligendienst, hast Du ebenfalls Anspruch auf Kindergeld.

Entscheidest Du Dich für ein freiwilliges soziales Jahr oder den Bundesfreiwilligendienst, hast Du ebenfalls Anspruch auf Kindergeld.

Aber Achtung: Das Kindergeld wird nicht automatisch weitergezahlt. Deine Eltern müssen bei der Familienkasse einen Antrag stellen, wenn Du eine dieser Voraussetzungen erfüllst.

Kindergeld bei Arbeitslosigkeit

Falls Du nach der Schule erstmal keine Ausbildung oder Studium beginnst und stattdessen arbeitslos bist, kannst Du bis zum 21. Lebensjahr Kindergeld bekommen. Wichtig ist, dass Du bei der Arbeitsagentur als arbeitssuchend gemeldet bist.

Kindergeld und Nebenjob

Viele Studierende jobben nebenher, um sich etwas dazu zu verdienen. Bei der ersten Berufsausbildung spielt es keine Rolle, wie viel Du arbeitest oder verdienst – der Anspruch auf Kindergeld bleibt bestehen.

Anders ist es bei der zweiten Ausbildung: Hier darfst Du nicht mehr als 20 Stunden pro Woche nebenher arbeiten. Überschreitest Du diese Grenze, verlierst Du den Anspruch auf Kindergeld. Eine Ausnahme gibt es in den Semesterferien, wo Du auch mal mehr arbeiten darfst, solange Du im Jahresdurchschnitt nicht über 20 Stunden pro Woche kommst.

Kindergeld für verheiratete Jugendliche

Hast Du geheiratet und erfüllst trotzdem alle Voraussetzungen für Kindergeld? Kein Problem, Du bekommst es weiterhin. Dein Familienstand spielt dabei keine Rolle. Das hat der Bundesfinanzhof so entschieden (BFH-Urteil vom 17. Oktober 2013, Aktenzeichen III R 22/13).

Kindergeld für Jugendliche mit Behinderung

Wenn Du eine Behinderung hast und deshalb nicht für Deinen Lebensunterhalt sorgen kannst, kannst Du sogar über das 25. Lebensjahr hinaus Kindergeld bekommen. Wichtig ist, dass die Behinderung vor Deinem 25. Geburtstag eingetreten ist.

Jetzt weißt Du, wie Du auch nach Deinem 18. Geburtstag noch Kindergeld bekommen kannst. Informiere Dich gut, sprich mit Deinen Eltern und stelle sicher, dass alle Anträge rechtzeitig bei der Familienkasse eingereicht werden. So kannst Du entspannt in Deine Zukunft starten!

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