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ToggleDie Wahrheit – besser oder nicht?
Vorstellungsgespräche sind aufregend und können so manches Herz schneller schlagen lassen. Verständlich, dass viele in solchen Situationen versuchen, sich von ihrer besten Seite zu zeigen. Ein bisschen „Schönfärben“ hier, ein paar ausgeschmückte Geschichten da – ist das wirklich so schlimm? Die Antwort lautet: Meistens ja. Denn erfahrene Personaler:innen haben ein feines Gespür für Unehrlichkeit. Doch es gibt auch Situationen, in denen das Flunkern erlaubt ist – oder sogar sinnvoll sein kann.
Wie Lügen im Vorstellungsgespräch auffliegen
„Das merkt doch niemand!“ – ein Trugschluss. Studien belegen, dass geschulte Personalverantwortliche bestimmte Muster erkennen, die auf Unwahrheiten hinweisen.
1. Allgemeine Antworten
Wenn du auf eine Frage sehr vage oder allgemein antwortest, wirkt das oft verdächtig. Menschen mit echter Erfahrung gehen präzise auf Details ein. Warum? Weil sie genau wissen, wovon sie sprechen. Sie können spezifische Beispiele oder Zahlen nennen und zeigen damit Kompetenz.
Beispiel:
Unsicher: „Man steigert den Umsatz, indem man innovative Methoden nutzt.“
Überzeugend: „Ich habe 2022 durch die Einführung von Social-Media-Kampagnen
den Umsatz um 35 % gesteigert.“
2. Verwendung von Pronomen
Lügner:innen neigen dazu, in der zweiten oder dritten Person zu sprechen („man“, „die Mitarbeitenden“). Das schafft Distanz zur eigenen Aussage. Wer ehrlich ist, spricht oft in der ersten Person („ich“, „wir“).
3. Übermäßiger Einsatz von Adverbien
Sätze wie „Das war wirklich eine sehr große Leistung“ oder „Ich habe das sehr gut gemacht“ klingen oft zu dramatisch, um wahr zu sein. Wer authentisch ist, bleibt nüchtern und konkret.
Notlügen, die erlaubt sind
Manchmal dürfen Bewerber:innen jedoch flunkern – und zwar bei unzulässigen Fragen. Denn nicht jede Frage, die im Vorstellungsgespräch gestellt wird, ist rechtlich erlaubt. Hier ein Überblick, bei welchen Themen du dich nicht an die Wahrheit halten musst:
- Familienplanung: Fragen nach Kinderwunsch oder Heiratsplänen.
- Gesundheit: Angaben zu Krankheiten oder Gesundheitszustand.
- Private Ansichten: Politische Überzeugungen oder Religionszugehörigkeit.
- Finanzielle Situation: Herkunft, Verschuldung oder Vermögensverhältnisse.
Diese Ausnahmen gelten als „Notwehr“, um Diskriminierung oder unzulässige Eingriffe in die Privatsphäre abzuwehren.
Warum Ehrlichkeit trotzdem besser ist
Auch wenn Notlügen in bestimmten Fällen erlaubt sind, solltest du bei den meisten Fragen ehrlich bleiben. Warum? Weil falsche Angaben oft schnell auffliegen – spätestens dann, wenn du im Job beweisen musst, was du im Gespräch versprochen hast. Authentizität und Selbstbewusstsein punkten langfristig mehr als große Worte.
Tipps für ein authentisches Auftreten:
- Vorbereitung ist alles: Überlege dir vor dem Gespräch konkrete Beispiele aus deiner
Karriere oder deinem Alltag, die deine Stärken belegen. - Ehrlich zu Schwächen stehen: Niemand erwartet Perfektion. Zeige, dass du aus Fehlern
gelernt hast. - Klar und präzise antworten: Vermeide Umschweife – sie wirken unsicher.
- Auf unzulässige Fragen höflich reagieren: Wenn dir eine unzulässige Frage gestellt wird, antworte diplomatisch oder nutze eine erlaubte Notlüge.
Fazit: Sei du selbst – aber smart
Lügen im Vorstellungsgespräch sind ein Spiel mit dem Feuer. Während Notlügen in bestimmten Fällen erlaubt sind, solltest du bei allen fachlichen und persönlichen Fragen ehrlich bleiben. Mit guter Vorbereitung und einem klaren Kopf überzeugst du die meisten Personaler:innen ohnehin – ganz ohne Flunkerei. Und mal ehrlich: Was fühlt sich besser an, als einen Job zu bekommen, weil du wirklich du selbst warst? 😊
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