Ausbildung & Krankschreibung: Was Azubis wissen müssen

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Krank in der Ausbildung – was tun? Wer zum ersten Mal im Berufsleben steckt, hat oft viele Fragen. Besonders dann, wenn’s einem mies geht: Halsschmerzen, Fieber oder einfach komplett ausgeknockt? Dann heißt es: Ab ins Bett – aber nicht ohne ein paar wichtige Schritte zu beachten. In diesem Artikel erfährst du alles Wichtige rund um das Thema Krankschreibung in der Ausbildung.

Krank in der Ausbildung – bin ich überhaupt verpflichtet, mich zu melden?

Ja! Sobald du merkst, dass du nicht zur Arbeit kannst, musst du dich sofort bei deinem Ausbildungsbetrieb melden – am besten telefonisch und vor Arbeitsbeginn. WhatsApp oder E-Mail reichen nicht immer – also lieber einmal mehr zum Hörer greifen.

Merke

  • Melde dich am ersten Krankheitstag

  • Sag, wie lange du voraussichtlich fehlst

  • Halte Rücksprache, ob eine ärztliche Krankschreibung (AU) nötig ist

Ab wann brauche ich eine Krankschreibung in der Ausbildung?

Laut Gesetz musst du eine Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung (AU) spätestens ab dem dritten Krankheitstag vorlegen. Aber Achtung: Viele Betriebe wollen die AU schon ab dem ersten Tag sehen – das steht oft im Ausbildungsvertrag oder in der Betriebsordnung.

👉 Tipp: Schau in deinen Vertrag oder frag direkt im Betrieb nach, was bei euch gilt.

Wer bekommt die Krankschreibung – Arbeitgeber oder Krankenkasse?

Früher hast du die AU noch selbst beim Arbeitgeber und bei der Krankenkasse eingereicht. Seit der elektronischen Krankschreibung (eAU) läuft das anders:

  • Dein Arzt übermittelt die AU digital an die Krankenkasse

  • Die Krankenkasse leitet sie an deinen Ausbildungsbetrieb weiter

  • Du musst nichts mehr per Post schicken, aber:

  • Du musst den Betrieb trotzdem informieren, dass du krankgeschrieben bist!

Was passiert mit der Berufsschule?

Auch hier gilt: Melden ist Pflicht! Wenn du an dem Tag Unterricht hast, musst du dich zusätzlich bei deiner Berufsschule abmelden – und auch hier kann ein Attest verlangt werden. Manche Schulen wollen eine Kopie der AU oder sogar ein eigenes Formular. Besser vorher klären!

Darf ich trotz Krankschreibung rausgehen?

Die Frage aller Fragen: „Darf ich einkaufen gehen, wenn ich krankgeschrieben bin?“ – Ja, aber nur, wenn es deinem Gesundheitszustand nicht schadet und keine Zweifel aufkommen, ob du wirklich krank bist.

💡 Beispiel: Du hast Rückenschmerzen? Dann ist ein kurzer Spaziergang ok. Aber Party, Shoppingtour oder Urlaub? Lieber nicht!

Wie lange bekomme ich Geld, wenn ich krank bin?

Während deiner Ausbildung bist du über deinen Betrieb sozialversichert. Bei Krankheit gilt:

  • Die ersten 6 Wochen bekommst du deine Ausbildungsvergütung ganz normal weiter (Lohnfortzahlung)

  • Danach übernimmt ggf. die Krankenkasse mit dem Krankengeld

Krankschreibung in der Ausbildung – kein Drama, aber klar geregelt

Auch wenn du neu im Job bist: Kranksein ist menschlich. Wichtig ist nur, dass du offen kommunizierst, deine Pflichten kennst und dich an die Regeln hältst. So bist du auf der sicheren Seite – und kannst dich in Ruhe auskurieren. 💪

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