Suche

Petition zur Schaffung eines bundesweiten Nachteilsausgleichs bei Dyskalkulie

Mit einer Petition gegen die Diskriminierung von Menschen mit einer Dyskalkulie fordern die Jungen Aktiven des BVL (Bundesverband Legasthenie und Dyskalkulie e.V.) die Bildungspolitik auf, bundesweit schulrechtliche Regelungen für einen Nachteilsausgleich zu verankern.

Bonn, 05.05.2022

Dyskalkulie ist eine Beeinträchtigung grundlegender Rechenfertigkeiten bei allgemein guter Begabung.

3 – 8 Prozent aller Menschen haben eine Dyskalkulie (Rechenstörung). Sie werden durch fehlende Unterstützung an der Teilhabe am Leben in der Gesellschaft beeinträchtigt und haben einen Rechtsanspruch auf Nachteilsausgleich.

Aktuell gibt es nur in 7 Bundesländern schulrechtliche Regelungen zur Dyskalkulie, die bereits mit der Grundschulzeit enden, obwohl die Dyskalkulie bis ins Erwachsenenalter bestehen kann. Der Leidensdruck für die betroffenen Menschen ist durch die Nichtbeachtung ihrer Dyskalkulie extrem hoch und 40 % der Schüler entwickeln psychosomatische Folgeerkrankungen. Die S3-Leitlinie zur Diagnostik und Behandlung der Rechenstörung weist im Abschnitt 6 („Exkurs: Anwendung der Empfehlungen in der Schule“) ausdrücklich darauf hin, dass schulische Maßnahmen im Bereich des Nachteilsausgleichs und Notenschutzes „wichtige Entlastungs- und Unterstützungsmaßnahmen für eine erfolgreiche schulische Laufbahn und spätere Bildungs- und Berufskarriere der betroffenen Person“ darstellen.

Die Jungen Aktiven des BVL fordern die Bildungspolitik auf, bundesweit einheitliche schulrechtliche Regelungen zu erarbeiten und auf Länderebene umzusetzen, die auf aktuellen wissenschaftlichen Erkenntnissen basieren. Hintergrund für diese Forderung sind die je nach Bundesland variierenden schulrechtlichen Regelungen, die auf dem Beschluss der Kultusministerkonferenz (KMK) vom 04.12.2003 i.d.F. vom 15.11.2007 beruhen. Dieser bald 20 Jahre alte Beschluss der KMK geht davon aus, dass es nicht ausreichend wissenschaftliche Erkenntnisse zur Dyskalkulie gibt. Die Rechenstörung ist mittlerweile jedoch weitgehend erforscht und 2018 wurde die medizinische S3-Leitlinie zur Diagnostik und Behandlung der Rechenstörung veröffentlicht, die die wissenschaftlichen Erkenntnisse zusammenführt.

Es besteht dringender Handlungsbedarf, dass die KMK die neuen Forschungsergebnisse zur Dyskalkulie aufgreift und die „Grundsätze zur Förderung von Schülerinnen und Schülern mit besonderen Schwierigkeiten im Lesen und Rechtschreiben oder im Rechnen“ zeitnah anforderungsgerecht überarbeitet. Als eine Folge dieser nicht aktuellen KMK-Empfehlung gibt es bis heute keine schulischen Regelungen, die einen Nachteilsausgleich für Schüler mit einer Dyskalkulie bzw. Rechenstörung auch in Abschlussklassen zulassen. Damit werden Bildungsabschlüsse gefährdet und das Recht auf freie Berufswahl eingeschränkt. Volkswirtschaftlich entsteht dadurch ein großer Schaden, weil die Abschlüsse meist nicht der allgemeinen Begabung entsprechen.

Die Jungen Aktiven bitten um tatkräftige Unterstützung, diesen Missstand schnellstmöglich zu ändern und bundesweite Nachteilsausgleiche bis zum Bildungsabschluss zu verankern. Helfen Sie mit, damit Menschen mit einer Dyskalkulie nicht weiterhin in unserem Bildungssystem diskriminiert werden und zeichnen Sie die Petition bei change.org https://chng.it/c25XvmNw
Weitere Informationen zur Petition und zur Dyskalkulie sind im Internet unter http://www.bvl-legasthenie.de abrufbar.

Weitere Artikel, die dir gefallen könnten:

Eine nervöse Bewerberin bei einem Vorstellungsgespräch. Die Personalerin überprüft ihre Dokumente.

Dein Start ins Berufsleben: Wenn das Vorstellungsgespräch nicht wiegeplant läuft

Vorstellungsgespräch

Wie du dein Vorstellungsgespräch rockst: Ein Guide für Jugendliche