Krankgeschrieben, aber Urlaub gebucht – was jetzt?

© Viktoriia

Stell dir vor: Du hast monatelang auf deinen Urlaub hingefiebert. Flug ist gebucht, Hotel bezahlt – und dann das: Du wirst krank und bist offiziell arbeitsunfähig geschrieben. Totaler Frust! Aber was bedeutet das eigentlich für deinen gebuchten Urlaub? Wir erklären dir was erlaubt ist – und was nicht.

Erstmal das Wichtigste: Krankgeschrieben = kein Urlaub

Wenn du krank bist und eine Krankschreibung vom Arzt hast, bist du offiziell arbeitsunfähig. Das bedeutet: Du kannst deinem Arbeitgeber nicht zur Verfügung stehen – und dazu zählt auch der Urlaub. Erholungsurlaub und Krankschreibung schließen sich grundsätzlich aus. Die gute Nachricht: Dein Urlaub verfällt nicht, sondern wird dir gutgeschrieben.

👉 Wichtig: Melde dich sofort beim Arbeitgeber krank und reiche die Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung (AU) ein – sonst könnte das Probleme geben.

Was ist mit dem gebuchten Urlaub?

Du hast deinen Urlaub schon genehmigt bekommen und alles gebucht? Kein Problem! Solange du während deines Urlaubs krank wirst und das mit einer AU belegst, bekommst du die Urlaubstage in der Regel zurück.

Voraussetzungen:

  • Du musst ärztlich krankgeschrieben sein.

  • Die Krankschreibung muss für die Urlaubstage gelten.

  • Du musst sie rechtzeitig einreichen (meist innerhalb von 3 Tagen).

Tipp: Auch im Ausland kannst du dir eine AU ausstellen lassen – achte aber auf eine offizielle Übersetzung und informiere deinen Arbeitgeber so schnell wie möglich!

Darf ich trotz Krankschreibung verreisen?

Jetzt wird’s tricky: Das kommt drauf an. Wenn deine Reise nicht deiner Genesung im Weg steht, kann sie erlaubt sein. Beispiel: Du hast Burnout und dein Arzt empfiehlt dir Erholung – ein Tapetenwechsel kann da sogar helfen. Oder du hast einen Gipsfuß, willst aber mit Freunden im Strandhaus chillen – auch okay, solange du nicht Party machst statt dich zu schonen.

ABER:

  • Sprich vorher mit deinem Arzt – er muss bestätigen, dass die Reise medizinisch unbedenklich ist.

  • Informiere zur Sicherheit auch deinen Arbeitgeber (schriftlich!).

  • Rechne damit, dass du evtl. Nachweise brauchst, falls der Arbeitgeber zweifelt.

Was sagt das Gesetz?

Das Ganze ist im Bundesurlaubsgesetz (BUrlG) geregelt – konkret in § 9. Darin steht, dass Urlaubstage nicht als Urlaub zählen, wenn du nachweislich krank bist. Bedeutet: Du bekommst sie gutgeschrieben, musst aber den Nachweis liefern.

Urlaub weg? Nope – mit AU nicht!

Krankgeschrieben Urlaub gebucht – was tun? Ganz leicht: Wenn du krank bist und eine gültige AU hast, bekommst du die Urlaubstage zurück. Reisen ist möglich, wenn dein Arzt grünes Licht gibt. Wichtig ist nur, dass du offen kommunizierst, deine Pflichten einhältst und alles dokumentierst.

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