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ToggleOb fürs neue Handy, den Urlaub mit Freunden oder einfach ein bisschen mehr Freiheit – viele Jugendliche und Studierende möchten neben Schule oder Uni eigenes Geld verdienen. Aber welche Jobs passen überhaupt? Wie viel darf man verdienen? Und was ist eigentlich mit dem Kindergeld?
Welche Nebenjobs sind für Schüler und Studenten geeignet?
Es gibt jede Menge Möglichkeiten, wie du dir nebenbei etwas dazuverdienen kannst – je nachdem, wie alt du bist, wie viel Zeit du hast und was dir Spaß macht.
Für Schüler:innen
- Babysitten: Klassischer Job – du brauchst Verantwortungsbewusstsein, aber keine Ausbildung.
- Tiere sitten: Gassi gehen, füttern, spielen – wenn du Tiere liebst, ist dieser Job perfekt für dich.
- Nachhilfe geben: Besonders beliebt, wenn du in einem Fach richtig gut bist.
- Zeitung austragen oder Flyer verteilen: Eher was für Frühaufsteher – du bist schnell fertig und hast den Rest des Tages frei.
- Arbeiten im Supermarkt, im Café oder in der Eisdiele: Ideal für Wochenenden oder Ferien.
👉 Wichtig: Unter 15 darfst du offiziell nur eingeschränkt arbeiten, z. B. mit Einwilligung deiner Eltern und nur leichte Tätigkeiten. Unter 13 darfst du gar nicht arbeiten, denn Kinderarbeit ist verboten. Ab 15 geht mehr, aber auch dann gibt’s zeitliche Begrenzungen. Solange du noch minderjährig bist, benötigst du grundsätzlich die Erlaubnis deiner Eltern, wenn du z.B. einen Arbeitsvertrag unterschreibst oder dich regelmäßig verpflichtest. Kleinere Gelegenheitsjobs wie Babysitten oder Nachhilfe bei Bekannten brauchst du nicht offiziell anmelden – aber auch da ist es gut, wenn deine Eltern Bescheid wissen und einverstanden sind.
Für Studierende
- Minijob (520-Euro-Job): Super beliebt – keine Sozialabgaben, wenig Papierkram.
- Werkstudentenjob: Hier kannst du oft schon in deinem Studienbereich arbeiten und wertvolle Erfahrung sammeln.
- Freelancing oder selbstständig arbeiten: Wenn du z. B. gut schreiben, designen oder programmieren kannst – warum nicht damit Geld verdienen
- Jobs an der Uni: Als Tutor:in, im Sekretariat oder bei Veranstaltungen – praktisch und oft sehr flexibel.
Wie viel darf man verdienen?
Als Schüler:in
- Wenn du noch zur Schule gehst und unter 18 bist, gelten spezielle Regeln:
- Bis zu 2 Stunden am Tag (außerhalb der Schulzeit)
- Nicht vor 6 Uhr und nicht nach 20 Uhr
- Maximal 4 Wochen Vollzeit in den Ferien
Der Verdienst ist nicht begrenzt, aber die Art der Arbeit und die Arbeitszeit schon.
Als Student:in
- Beim Minijob darfst du maximal 520 € pro Monat verdienen – sonst wird das kein Minijob mehr.
- Als Werkstudent:in kannst du mehr verdienen, solange du nicht mehr als 20 Stunden pro Woche während der Vorlesungszeit arbeitest.
Achtung: Wenn du mehr als 10.908 € im Jahr verdienst (Stand 2025), kann dein Einkommen steuerpflichtig werden.
Was ist mit dem Kindergeld?
Gute Nachrichten: Seit 2012 gibt es keine Einkommensgrenze mehr fürs Kindergeld, solange du unter 25 bist und dich in der Erstausbildung oder im Erststudium befindest. Aber:
👉 Wenn du zu viel arbeitest (z. B. dauerhaft mehr als 20 Stunden/Woche), könnte die Familienkasse das als „Vollzeitjob“ werten – und dann gibt’s kein Kindergeld mehr.
Tipp: Bleib im Rahmen eines Minijobs oder Werkstudentenjobs – damit bist du auf der sicheren Seite.
Beispiel: Babysitten unter 18 – ist das steuerpflichtig oder Schwarzarbeit?
Wenn du als Schüler:in unter 18 Jahren babysittest, musst du in der Regel keine Steuern zahlen – aber es kommt auf ein paar Dinge an:
✅ Wann Babysitten kein Problem ist
- Du arbeitest gelegentlich (z. B. 1 bis 2 Mal pro Woche oder nur am Wochenende),
- Du verdienst nicht regelmäßig mehr als 520 € im Monat,
- Du bist nicht offiziell selbstständig,
- und du babysittest für Privatpersonen (z. B. Nachbarn, Bekannte).
In dem Fall gilt das Ganze als geringfügige Nebentätigkeit im privaten Bereich. Das ist erlaubt und keine Schwarzarbeit, auch wenn der Job nicht angemeldet ist. Die Eltern, die dich bezahlen, müssen auch nichts anmelden.
⚠️ Wann es kritisch wird
- Wenn du regelmäßig viele Stunden die Woche babysittest,
- oder wenn du es gewerblich anbietest (z. B. über eine eigene Website oder Anzeigen),
- oder wenn du mehrere Familien gleichzeitig betreust und mehr als 520 € im Monat verdienst.
Dann kann es sein, dass du ein Gewerbe anmelden oder dich beim Finanzamt melden musst. In dem Fall wärst du sozusagen „selbstständig tätig“, auch wenn du noch zur Schule gehst.
Tipp zur Sicherheit: Wenn du unsicher bist, kannst du dein Babysitten als Minijob anmelden (über die Minijob-Zentrale, wenn es z. B. regelmäßig und über 3 Monate geht). Dann bist du offiziell abgesichert – auch unfallversichert – und auf der ganz sicheren Seite.
Checkliste Nebenjob: Was solltest du beachten?
- Passt der Job zu deinem Stundenplan?
- Wie flexibel sind die Arbeitszeiten?
- Arbeite ich zu viel fürs Kindergeld?
- Brauche ich eine Steuernummer oder muss ich mich anmelden?
Fazit: Ein Nebenjob kann richtig cool sein – du verdienst dein eigenes Geld, sammelst Erfahrung und lernst viel fürs Leben. Aber check vorher, was erlaubt ist, und lass dich im Zweifel beraten. So macht Arbeiten Spaß – ohne Stress mit dem Amt.
💡 Noch ein paar Tipps dazu:
- Ab 18 Jahren darfst du grundsätzlich alles arbeiten, was gesetzlich erlaubt ist.
- Schüler:innen unter 15 dürfen nur mit Einschränkungen arbeiten (max. 2 Std./Tag, leichte Tätigkeiten).
- Kindergeld bleibt erhalten, solange du dich in Ausbildung befindest und nicht mehr als 20 Std./Woche arbeitest.
- Steuern: Wenn du dauerhaft über 10.908 € im Jahr verdienst (Stand 2025), kann Einkommensteuer anfallen. Das betrifft v.a. Studierende mit mehreren Jobs oder höherem Verdienst.