Kündigungsschutz Auszubildende: Was du wissen musst

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Eine Ausbildung zu beginnen ist ein großer Schritt – und bringt viele neue Fragen mit sich. Eine davon: Wie sicher ist eigentlich mein Ausbildungsplatz? Gerade wenn es mal nicht rund läuft oder besondere Lebensumstände wie eine Schwangerschaft eintreten, ist der Kündigungsschutz für Auszubildende ein super wichtiges Thema. Wir zeigen dir, was du wissen solltest – ganz einfach erklärt.

Die Grundlagen des Kündigungsschutzes für Auszubildende sind im Berufsbildungsgesetz (BBiG) geregelt und bieten einen besonderen rechtlichen Rahmen zum Schutz während der Ausbildung.

Im Folgenden erfährst du, welche gesetzlichen Vorschriften und Regelungen im Rahmen des BBiG gelten und wie der besondere Kündigungsschutz für Auszubildende ausgestaltet ist.

Was bedeutet Kündigungsschutz für Auszubildende?

Azubis genießen in Deutschland einen besonderen Schutz – und das zu Recht! Schließlich hast du dich für eine Ausbildung entschieden, um einen Beruf von Grund auf zu lernen. Das Berufsausbildungsverhältnis bildet dabei den rechtlichen Rahmen für deine Ausbildung und regelt die Rechte und Pflichten beider Vertragspartner. Damit dein Ausbildungsbetrieb dich nicht einfach so „rauswerfen“ kann, gelten klare gesetzliche Regeln, deren Einhaltung für beide Seiten verpflichtend ist.

👉 Nach der Probezeit darf dein Betrieb dir nur noch in Ausnahmefällen kündigen – zum Beispiel wenn du wiederholt unentschuldigt fehlst, etwas geklaut hast oder dich grob falsch verhältst. Die Kündigung während der Probezeit stellt eine besondere Kündigungsmöglichkeit dar, bei der eigene Voraussetzungen und Fristen – insbesondere die zwei Wochen Frist – zu beachten sind. Die Dauer der Probezeit ist im Ausbildungsvertrag festgelegt und beeinflusst maßgeblich die Kündigungsmöglichkeiten in dieser Zeit. Nach der Probezeit gilt für eine ordentliche Kündigung durch den Auszubildenden eine Kündigungsfrist von vier Wochen; die Einhaltung dieser Frist ist für die Rechtssicherheit beider Vertragspartner entscheidend. In bestimmten Fällen kann ein Aufhebungsvertrag als Alternative zur Kündigung genutzt werden, um das Ausbildungsverhältnis einvernehmlich zu beenden. Die Regelung zur Berufsausbildung aufgeben ermöglicht es Auszubildenden, ihre Ausbildung zu beenden, wobei die gesetzlichen Vorgaben und Fristen zu beachten sind. Bei allen Kündigungen ist die Rolle des Betriebsrats zu berücksichtigen, da der Betriebsrat beim Ausspruch einer Kündigung nach der Probezeit angehört werden muss. Die Eignung des Auszubildenden wird insbesondere während der Probezeit geprüft und kann auch nach deren Ablauf ein Kündigungsgrund sein. Es gibt verschiedene Fälle und Fallbeispiele, in denen eine Kündigung des Ausbildungsverhältnisses rechtlich zulässig ist, abhängig von den jeweiligen Voraussetzungen und Gründen.

Wichtig: Auch während der Probezeit muss die Kündigung schriftlich erfolgen und darf keine Frist von mehr als zwei Wochen haben. Das Kündigungsschreiben muss die formalen Anforderungen erfüllen, der Ausspruch der Kündigung erfolgt schriftlich und bei einer außerordentlichen Kündigung ist die Angabe des Kündigungsgrundes bzw. Kündigungsgrundes erforderlich.

Ablauf der Probezeit: Was gilt am Anfang deiner Ausbildung?

Die Probezeit ist der Startschuss für deine Ausbildung – und eine spannende Phase, in der du und dein Ausbildungsbetrieb euch erst einmal richtig kennenlernen könnt. In der Regel dauert die Probezeit zwischen einem und vier Monaten. In dieser Zeit hast du als Auszubildender die Möglichkeit, herauszufinden, ob der gewählte Beruf und der Betrieb wirklich zu dir passen.

Während der Probezeit gelten besondere Regeln für die Kündigung: Sowohl du als Azubi als auch dein Arbeitgeber können das Ausbildungsverhältnis jederzeit kündigen – und zwar ohne Angabe von Gründen. Das gibt beiden Seiten die Chance, sich ohne großen Druck zu entscheiden. Wichtig ist aber: Die Kündigung muss immer schriftlich erfolgen!

Du hast also das Recht, deine Ausbildung während der Probezeit zu beenden, wenn du merkst, dass der Beruf nicht das Richtige für dich ist – ganz ohne, dass du einen bestimmten Grund angeben musst. Genauso kann aber auch der Ausbildungsbetrieb das Ausbildungsverhältnis in dieser Zeit beenden, ohne Gründe nennen zu müssen.

Tipp: Nutze die Probezeit, um alle Fragen zu stellen, die dir auf dem Herzen liegen, und schau dir den Betrieb genau an. So kannst du sicher sein, dass du die richtige Entscheidung für deine berufliche Zukunft triffst!

Wann darf dir während der Ausbildung gekündigt werden?

Hier wird’s konkret. Außerhalb der Probezeit geht eine Kündigung nur aus wichtigem Grund – das nennt man dann „außerordentliche Kündigung“. Ein paar Beispiele:

  • Du erscheinst wiederholt nicht zur Berufsschule oder zur Arbeit, ohne dich abzumelden.

  • Du verstößt massiv gegen deine Pflichten, z. B. durch Diebstahl oder Beleidigung.

  • Du bist trotz Abmahnung ständig zu spät.

Aber: Dein Betrieb muss dir in der Regel vorher eine Abmahnung schreiben – einfach kündigen geht nicht.

Kündigungsschutz für Auszubildende in der Schwangerschaft

Du bist schwanger und machst eine Ausbildung? Dann ist dein Kündigungsschutz noch stärker – und das ist auch gut so.

Extra-Schutz durch das Mutterschutzgesetz

Sobald dein Arbeitgeber von der Schwangerschaft weiß, greift das Mutterschutzgesetz (§ 17 MuSchG). Das bedeutet:

👉 Während der gesamten Schwangerschaft und bis vier Monate nach der Geburt darf dir nicht gekündigt werden.
Egal, ob du noch in der Probezeit bist oder nicht.

🔒 Dieser Schutz gilt auch bei einer Kündigung wegen vermeintlich „schlechter Leistung“ – das ist keine Ausnahme.

Was ist, wenn die Kündigung schon vor der Info zur Schwangerschaft kam?

Wenn du gekündigt wurdest und innerhalb von zwei Wochen danach mitteilst, dass du schwanger bist, ist die Kündigung in der Regel unwirksam. Du musst es aber nachweisen können – zum Beispiel durch ein ärztliches Attest.

Was du tun kannst, wenn du eine Kündigung bekommst

  1. Nicht sofort unterschreiben! Lass dich nicht unter Druck setzen. Du musst nichts sofort bestätigen.

  2. Hol dir rechtliche Hilfe. Die IHK, Handwerkskammer oder ein Anwalt für Arbeitsrecht können dich unterstützen.

  3. Fristen beachten! Du hast drei Wochen Zeit, um gegen eine Kündigung beim Arbeitsgericht vorzugehen.

Fazit: Ob allgemein oder bei einer Schwangerschaft: Der Kündigungsschutz für Auszubildende ist in Deutschland ziemlich stark. Lass dich also nicht verunsichern, wenn dein Chef mit Kündigung droht. Informier dich, hol dir Hilfe – und bleib cool.

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