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ToggleBewerbungsgespräch? Klar! Aber dein Privatleben geht den Arbeitgeber gar nichts an. Wir zeigen dir, welche Fragen unzulässig sind, was du antworten darfst – und wann sogar Flunkern erlaubt ist.
Was geht – und was nicht?
Stell dir vor, du sitzt beim Vorstellungsgespräch, alles läuft gut, und dann kommt so eine Frage wie: „Haben Sie einen Kinderwunsch?“ oder „Sind Sie schwul?“ Ähm, bitte was?! Ganz ehrlich: Solche Fragen sind nicht nur unangenehm – sie sind illegal.
Das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz (AGG) schützt dich vor Diskriminierung im Job – auch schon beim Bewerbungsgespräch. Und genau deswegen dürfen Arbeitgeber bestimmte Dinge nicht fragen.
🚫 Diese Fragen sind tabu – und zwar zu Recht
Hier ein Überblick über unzulässige Fragen – und warum du sie nicht beantworten musst:
Sexuelle Orientierung & Beziehungsstatus
- „Sind Sie schwul/lesbisch?“
- „Haben Sie einen Partner/eine Partnerin?“
- „Sind Sie verheiratet?“
➡️ Das geht niemanden was an. Deine sexuelle Identität ist Privatsache.
Kinderwunsch & Familienplanung
- „Sind Sie schwanger?“
- „Wollen Sie bald Kinder?“
- „Wie vereinbaren Sie Job und Familie?“
➡️ Solche Fragen sind nicht erlaubt, selbst wenn der Job körperlich anstrengend ist oder im Schichtdienst stattfindet.
Alter
- „Wie alt sind Sie?“
- „Wann planen Sie in Rente zu gehen?“
➡️ Das AGG schützt vor einer Diskriminierung wegen deines Alters. Dein Geburtsdatum gehört übrigens auch nicht zwingend in die Bewerbung.
Herkunft & Sprache
- „Woher kommen Sie?“
- „Ist Deutsch Ihre Muttersprache?“
- „Haben Sie die deutsche Staatsbürgerschaft?“
➡️ Klar: Sprachkenntnisse können wichtig sein – aber nur, wenn sie wirklich notwendig für den Job sind. Wo du geboren wurdest oder welche Sprache du zu Hause sprichst, ist irrelevant.
Behinderung oder Krankheit
- „Haben Sie eine Behinderung?“
- „Wie oft sind Sie krank?“
- „Gab es in letzter Zeit gesundheitliche Probleme?“
➡️ Solche Fragen sind nur dann okay, wenn die Info direkt relevant für die Arbeit ist. Zum Beispiel: Du bewirbst dich als Paketzusteller und es geht um körperliche Belastbarkeit.
Darf ich lügen, wenn so eine Frage kommt?
Die überraschende Antwort: Ja! Wenn dir eine unzulässige Frage gestellt wird, darfst du:
✅ nicht antworten
✅ ausweichend antworten
✅ sogar lügen – ganz legal
Beispiel: Wirst du gefragt, ob du schwanger bist, darfst du mit einem klaren „Nein“ antworten, auch wenn’s nicht stimmt. Der Gesetzgeber sagt: Deine Privatsphäre geht vor.
Und: Wenn du den Job bekommst und später rauskommt, dass du gelogen hast – kannst du deswegen nicht gekündigt werden. Denn: Die Frage hätte gar nicht gestellt werden dürfen.
Lesetipp: Unfaire Fragen im Vorstellungsgespräch: Was sich Frauen (immer noch) anhören müssen
Wie reagiere ich richtig?
Du hast ein paar Möglichkeiten:
Höflich ablehnen:
„Diese Frage gehört für mich nicht ins Bewerbungsgespräch.“
Dokumentieren:
Schreib nach dem Gespräch auf, was gefragt wurde und von wem – für den Fall, dass du dich beschweren möchtest.
Meldestellen nutzen:
- Beschwerdestelle im Unternehmen (muss es geben!)
- Antidiskriminierungsstelle des Bundes
- LSVD (für LGBTQIA*-Diskriminierung)
Schadensersatz möglich
Wenn du wegen einer unzulässigen Frage benachteiligt wurdest, kannst du sogar rechtlich dagegen vorgehen. Laut AGG stehen dir bis zu drei Monatsgehälter als Entschädigung zu. Aber Achtung: Du hast nur zwei Monate Zeit, um das einzufordern.
Lesetipp: Typische Fragen im Vorstellungsgespräch – die (meist) nur Männer hören
✅ Dein Recht. Dein Schutz. Dein Auftritt.
Du musst im Vorstellungsgespräch keine privaten Dinge erzählen, die nichts mit dem Job zu tun haben – ganz egal, wie nett die Person gegenüber vielleicht fragt. Ob Beziehungsstatus, Kinderwunsch oder deine Herkunft: Solche Infos sind deine Sache, nicht die des Unternehmens. Und falls dir doch mal jemand zu nahe tritt oder übergriffig wird, kannst du dich auf das Gesetz verlassen – es schützt dich. Deshalb: Kenn deine Rechte, bleib selbstbewusst und zieh klare Grenzen. Denn wer dich einstellen will, sollte nicht dein Privatleben durchleuchten, sondern dein Potenzial erkennen.
Quelle: xing.com
– unterstützt durch KI –