Illegale Fragen im Vorstellungsgespräch – und wie du damit umgehst

Illegale Fragen im Vorstellungsgespräch - du musst dir nicht alles gefallen lassen.
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Bewerbungsgespräch? Klar! Aber dein Privatleben geht den Arbeitgeber gar nichts an. Wir zeigen dir, welche Fragen unzulässig sind, was du antworten darfst – und wann sogar Flunkern erlaubt ist.

Was geht – und was nicht?

Stell dir vor, du sitzt beim Vorstellungsgespräch, alles läuft gut, und dann kommt so eine Frage wie: „Haben Sie einen Kinderwunsch?“ oder „Sind Sie schwul?“ Ähm, bitte was?! Ganz ehrlich: Solche Fragen sind nicht nur unangenehm – sie sind illegal.

Das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz (AGG) schützt dich vor Diskriminierung im Job – auch schon beim Bewerbungsgespräch. Und genau deswegen dürfen Arbeitgeber bestimmte Dinge nicht fragen.

🚫 Diese Fragen sind tabu – und zwar zu Recht

Hier ein Überblick über unzulässige Fragen – und warum du sie nicht beantworten musst:

Sexuelle Orientierung & Beziehungsstatus

  • „Sind Sie schwul/lesbisch?“
  • „Haben Sie einen Partner/eine Partnerin?“
  • „Sind Sie verheiratet?“

➡️ Das geht niemanden was an. Deine sexuelle Identität ist Privatsache.

Kinderwunsch & Familienplanung

  • „Sind Sie schwanger?“
  • „Wollen Sie bald Kinder?“
  • „Wie vereinbaren Sie Job und Familie?“

➡️ Solche Fragen sind nicht erlaubt, selbst wenn der Job körperlich anstrengend ist oder im Schichtdienst stattfindet.

Alter

  • „Wie alt sind Sie?“
  • „Wann planen Sie in Rente zu gehen?“

➡️ Das AGG schützt vor einer Diskriminierung wegen deines Alters. Dein Geburtsdatum gehört übrigens auch nicht zwingend in die Bewerbung.

Herkunft & Sprache

  • „Woher kommen Sie?“
  • „Ist Deutsch Ihre Muttersprache?“
  • „Haben Sie die deutsche Staatsbürgerschaft?“

➡️ Klar: Sprachkenntnisse können wichtig sein – aber nur, wenn sie wirklich notwendig für den Job sind. Wo du geboren wurdest oder welche Sprache du zu Hause sprichst, ist irrelevant.

Behinderung oder Krankheit

  • „Haben Sie eine Behinderung?“
  • „Wie oft sind Sie krank?“
  • „Gab es in letzter Zeit gesundheitliche Probleme?“

➡️ Solche Fragen sind nur dann okay, wenn die Info direkt relevant für die Arbeit ist. Zum Beispiel: Du bewirbst dich als Paketzusteller und es geht um körperliche Belastbarkeit.

Darf ich lügen, wenn so eine Frage kommt?

Die überraschende Antwort: Ja! Wenn dir eine unzulässige Frage gestellt wird, darfst du:

✅ nicht antworten
✅ ausweichend antworten
✅ sogar lügen – ganz legal

Beispiel: Wirst du gefragt, ob du schwanger bist, darfst du mit einem klaren „Nein“ antworten, auch wenn’s nicht stimmt. Der Gesetzgeber sagt: Deine Privatsphäre geht vor.

Und: Wenn du den Job bekommst und später rauskommt, dass du gelogen hast – kannst du deswegen nicht gekündigt werden. Denn: Die Frage hätte gar nicht gestellt werden dürfen.

Lesetipp: Unfaire Fragen im Vorstellungsgespräch: Was sich Frauen (immer noch) anhören müssen

Wie reagiere ich richtig?

Du hast ein paar Möglichkeiten:

Höflich ablehnen:
„Diese Frage gehört für mich nicht ins Bewerbungsgespräch.“

Dokumentieren:
Schreib nach dem Gespräch auf, was gefragt wurde und von wem – für den Fall, dass du dich beschweren möchtest.

Meldestellen nutzen:

  • Beschwerdestelle im Unternehmen (muss es geben!)
  • Antidiskriminierungsstelle des Bundes
  • LSVD (für LGBTQIA*-Diskriminierung)

Schadensersatz möglich

Wenn du wegen einer unzulässigen Frage benachteiligt wurdest, kannst du sogar rechtlich dagegen vorgehen. Laut AGG stehen dir bis zu drei Monatsgehälter als Entschädigung zu. Aber Achtung: Du hast nur zwei Monate Zeit, um das einzufordern.

Lesetipp: Typische Fragen im Vorstellungsgespräch – die (meist) nur Männer hören

✅ Dein Recht. Dein Schutz. Dein Auftritt.

Du musst im Vorstellungsgespräch keine privaten Dinge erzählen, die nichts mit dem Job zu tun haben – ganz egal, wie nett die Person gegenüber vielleicht fragt. Ob Beziehungsstatus, Kinderwunsch oder deine Herkunft: Solche Infos sind deine Sache, nicht die des Unternehmens. Und falls dir doch mal jemand zu nahe tritt oder übergriffig wird, kannst du dich auf das Gesetz verlassen – es schützt dich. Deshalb: Kenn deine Rechte, bleib selbstbewusst und zieh klare Grenzen. Denn wer dich einstellen will, sollte nicht dein Privatleben durchleuchten, sondern dein Potenzial erkennen.

Quelle: xing.com

– unterstützt durch KI –

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